Integration durch Qualifizierung (IQ) - das bundesweite Förderprogramm
In Deutschland leben rund 16,5 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Das entspricht 20% der Gesamtbevölkerung. Viele Faktoren führen dazu, dass Migrantinnen und Migranten etwa doppelt so stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind wie Personen ohne Migrationshintergrund. In den letzten Jahren verzeichnet Deutschland eine wachsende Neuzuwanderung – insbesondere aus den EU-Ländern. Viele von ihnen verfügen über berufliche Bildungsabschlüsse oder andere wertvolle Qualifikationen, die hierzulande oft nicht anerkannt werden. Gleichzeitig werden Fachkräfteengpässe in Deutschland immer spürbarer.

Der Auftrag
Vor diesem Hintergrund müssen alle Potenziale, insbesondere auch die von Migrantinnen und Migranten, aktiviert werden. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ arbeitet seit 2005 an der Zielsetzung, die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. In der Förderperiode 2015-2018 wird das Programm um den Schwerpunkt „ESF-Qualifizierung im Kontext des Anerkennungsgesetztes“ erweitert. Von zentralem Interesse ist, dass im Ausland erworbene Berufsabschlüsse – unabhängig vom Aufenthaltstitel – häufiger in eine bildungsadäquate Beschäftigung münden.
Die Wahrnehmung von Migrantinnen und Migranten ist häufig defizitär geprägt. Nicht nur für eine vielfältige Gesellschaft ist es wichtig, den Blick für die Potenziale von Zugewanderten zu schärfen und Diskriminierungen abzubauen, sondern auch für eine gelingende Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund. Interkulturelle Kompetenz bei den Arbeitsmarktakteuren aufzubauen und zu verankern, ist daher nach wie vor ein zentrales Anliegen des Förderprogramms IQ.

Die Struktur
Die regionale Umsetzung des Förderprogramms ist zentrale Aufgabe der 16 Landesnetzwerke. Sie werden jeweils von einer Landeskoordination geleitet und umfassen weitere operative Teilprojekte. Sie bieten die flächendeckende Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Ratsuchende mit ausländischen Qualifikationen an, entwickeln bedarfsorientiert Anpassungsqualifizierungen und setzen diese um. Darüber hinaus übernehmen sie Servicefunktionen für Arbeitsmarktakteure, indem sie diese über Informationen, Beratungen und Trainings für die spezifischen Belange von Migrantinnen und Migranten sensibilisieren und fachliches Know-how vermitteln.
Neben den Landesnetzwerken gibt es fünf IQ-Fachstellen, die bundesweit migrationsspezifische Themen bearbeiten. Sie übernehmen die fachliche Beratung und Begleitung der Landesnetzwerke. Sie entwickeln Qualifizierungsmaßnahmen, Instrumente und Handlungsempfehlungen zur beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten. Darüber hinaus tragen sie die Verantwortung für eine fachlich fundierte Beratung von Entscheidungsträgern in Politik, Wirtschaft und Verwaltung. Das kann die Konzeption von Qualitätsstandards, von Qualifizierungen und Schulungsmaterialien oder die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse umfassen.

Die Zusammenarbeit
Auf Bundesebene wird das Förderprogramm über das IQ Multiplikatorenprojekt Transfer (MUT IQ) organisiert. MUT IQ unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren im Programm, fördert den Transfer guter Praxis innerhalb und außerhalb des Programms und sorgt für die öffentlichkeitswirksame Darstellung des Förderprogramms IQ. Gemeinsam mit den Fachstellen kommuniziert es die Arbeitsergebnisse von IQ in die Ministerien, die BA und die Fachöffentlichkeit. „Anerkennung in Deutschland“ ist das mehrsprachige Portal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Das Projekt arbeitet in enger Kooperation mit dem Förderprogramm IQ.
Das Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA).
Weitere Informationen
www.netzwerk-iq.de

Rechtliche Vorgaben
- 2a.) Richtlinie über besondere Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Integration von Personen mit Migrationshintergrund vom 4. November 2004
- 2b.) Richtlinie über die Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten im Kontext des Anerkennungsgesetzes im Förderprogramm Integration durch Qualifizierung IQ im Rahmen des Operationellen Programms des Bundes für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2014 – 2020 (ESF-Qualifizierung im Kontext Anerkennungsgesetz) vom 15. Oktober 2014
- 2c.) Bundeshaushaltsordnung (BHO), insbesondere die §§23, 44 und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV-BHO) sowie die §§ 48 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), jeweils in der gültigen Fassung
- 2d.) die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P / ANBest-Gk, Anlage 3, jeweils in der gültigen Fassung) sowie die ergänzenden Nebenbestimmungen
- 2e.) die einschlägigen Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge bei der Beschaffung von Leistungen jeder Art in der jeweils gültigen Fassung (insbesondere GWB, VgV und ergänzend VOL-A für den unterschwelligen Bereich)
- 2f.) die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013, die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 sowie die hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen und Anwendungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung bilden die Grundlage für die finanzielle Beteiligung des ESF
- 2g.) das Operationelle Programm des Bundes (OP) für den Europäischen Sozialfonds für die Förderperiode 2014-20
- 2h.) das Förderhandbuch zur Durchführung des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung“, Version 10.6.2015, Hrsg. BAMF