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Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Die formale Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist aktuell ein zentrales Thema der beruflichen Integration. Voraussichtlich zum 1. März 2012 wird das neue Bundesgesetz zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse (sog. Anerkennungsgesetz) in Kraft treten. 

Die Arbeitsmarktsituation drängt zum Handeln, denn zur Absicherung des Fachkräftepotenzials ist Deutschland – auch die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein – darauf angewiesen, die Qualifikationen aller hier lebenden Menschen zu nutzen. 

Fachleute schätzen, dass bundesweit ca. 300.000 Menschen mit ausländischen Berufsabschlüssen leben, deren Qualifikationen nicht anerkannt sind. Durch das neue Gesetz bekommen sie Zugang zu einem Anerkennungsverfahren. 

Auch in Hamburg und Schleswig-Holstein vermutet man ein erhebliches Potenzial.

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Das Recht auf ein Anerkennungsverfahren

Bis dato ist eine formale berufliche Anerkennung in der Regel nur für reglementierte Berufe möglich. Das sind Berufe, die nicht ohne eine solche Anerkennung ausgeübt werden dürfen. 

Einen Rechtsanspruch zu einem solchen Anerkennungsverfahren haben bislang nur Angehörige von EU-Staaten und Spätaussiedler. Letztgenannte genießen aufgrund des Bundesvertriebenengesetzes einen Sonderstatus und haben für alle Berufe ein Recht auf ein Verfahren. Drittstaatenangehörige konnten in der Vergangenheit meist kein Verfahren durchlaufen. 

Das geplante "Anerkennungsgesetz" soll künftig allen Zugewanderten unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus ein Recht auf ein Verfahren einräumen und zwar für alle Berufe. Zudem sollen Verfahren einfacher und transparenter werden.

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Anerkennung soll Türen in den Arbeitsmarkt öffnen

Im Ergebnis erwartet die Bundesregierung, dass mehr Zugewanderte eine formale Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation erhalten oder zumindest einen formalen Bescheid bekommen, der den ausländischen Berufsabschluss und die Berufserfahrung der Person mit der entsprechenden deutschen Qualifikation vergleicht. Beide Dokumente sollen Arbeitgebern wertvolle Informationen liefern, ob Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Qualifikationen die Fähigkeiten und Fertigkeiten mitbringen, die für Tätigkeiten in ihrem Betrieb benötigt werden.

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Unterstützungsstrukturen auf- und ausbauen

Doch bevor Migrantinnen und Migranten sich auf adäquate Jobs bewerben können, benötigen sie in aller Regel eine gute Beratung – eine Erstberatung und im besten Fall auch eine begleitende Beratung während des Anerkennungsverfahrens. NOBI unterstützt Beraterinnen und Berater bei dieser Aufgabe, beispielsweise durch Informationen und Schulungen zu den Themen:

     
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