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Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Seit April 2012 hat jeder Mensch mit einem ausländischen Berufsabschluss - unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Wohnort - ein Recht auf ein Anerkennungsverfahren.

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Was ist ein Anerkennungsverfahren?

Im Anerkennungsverfahren wird geprüft, ob die im Ausland erworbenen Qualifikationen gleichwertig sind mit den in Deutschland üblichen Ausbildungsinhalten für den jeweiligen Beruf.

 

Diese Verfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen sollen transparent und schnell entschieden werden. Seit dem 1. Dezember 2012 gilt, dass innerhalb von drei Monaten entschieden wird, nachdem die vollständigen Dokumente vorliegen.

 

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Anerkennung öffnet Türen in den Arbeitsmarkt

Der Antragsteller erhält entweder eine formale Anerkennung, das heißt einen Bescheid über die volle Gleichwertigkeit. Das ist eine Bescheinigung, die die ausländische Qualifikation mit der deutschen gleichstellt.

Wenn es Unterschiede zwischen dem ausländischen und deutschen Abschluss gibt, bekommt der Antragsteller einen Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit. Im Bescheid sind die vorhandenen Fähigkeiten aufgelistet, die bei der Arbeitssuche oder bei der Suche nach einer Weiterbildung hilfreich sein können.

 

Beide Dokumente liefern Arbeitgebern wertvolle Informationen, ob Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Qualifikationen die Fähigkeiten und Fertigkeiten mitbringen, die für Tätigkeiten in ihrem Betrieb benötigt werden.

 

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Zu Netzwerk IQ

Flyer zum Anerkennungsgesetz

 

Anerkennung von Berufsqualifikationen aus dem Ausland. Beratungsstellen in Hamburg und Schleswig-Holstein informieren und unterstützen Sie.

 

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Hamburg Welcome Center

 

Bürgerinnen und Bürger, die neu nach Hamburg eingewandert sind, können sich im Welcome Center beraten lassen. Dort bekommen sie kostenlos erste Informationen und Broschüren zu Themen wie Wohnen und Arbeiten, Familie und Kinderbetreuung, Schule und Studium oder Kultur und Freizeit.